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Muss der Vorstand eines niederländischen Vereins die Teilnehmerliste zur Verfügung stellen?

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Was können Sie tun, wenn Sie als Mitglied eines niederländischen Vereins Missstände im Vorstand des Vereins an den Pranger stellen möchten? Eine Mitgliederversammlung einberufen? Dafür braucht man allerdings die Mitgliederliste. Und was ist, wenn diese nicht zur Verfügung gestellt wird? Vor kurzem hat der Gerichtshof diesbezüglich ein interessantes Urteil erlassen. Anwalt für Unternehmensrecht Thomas van Vugt erläutert.

Mitglied fordert Einberufung einer Mitgliederhauptversammlung

Ein Mitglied der niederländischen Branchevereniging Kleinschalige Zorg (BVKZ) fordert eine Mitgliederhauptversammlung. Er vermutet einen Mangel an Transparenz und Interessenkonflikte im Vorstand und möchte dies mit den Mitgliedern besprechen. Der Vorstand lehnt diesen Antrag ab. Auf der Grundlage der Satzung Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Vereinigungen und Stiftungen müssen die Satzung in der notariellen Urkunde enthalten...
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Satzung
muss der Vorstand eine Hauptversammlung einberufen, wenn 10 % der Mitglieder den Antrag auf Einberufung einer Hauptversammlung unterstützen. Also fordert das Mitglied eine aktuelle Mitgliederliste an, damit es die Mitglieder informieren kann. Der Vorstand weigert auch, die Mitgliederliste bereitzustellen.

Im niederländischen Eilschutzverfahren wird das Anfordern der Mitgliederliste zurückgewiesen

Das Mitglied geht vor Gericht. Im niederländischen Eilschutzverfahren wird die Forderung auf Bereitstellung der aktuellen Mitgliederliste zurückgewiesen. Die Forderung dient laut der Richter nur dazu, bereits getroffenen Entscheidungen zu widersprechen. Darüber hinaus hätte das Mitglied die Mitgliederliste auch außergerichtlich anfordern können. Das Mitglied hätte ferner auch die unvollständige Mitgliederliste von der BVKZ-Website herunterladen und mit eigenem Wissen über die Branche und Google-Suchergebnissen ergänzen können.

Mitglied geht in Berufung

Das Mitglied geht in Berufung Im Niederländische Zivilverfahrensrecht gibt es den Grundsatz, dass die Prüfung in zwei Instanzen stattfindet: jedermann hat das Recht, eine erneute Behandlung eines Gerichtsstreits durch ein höheres Gericht zu beantragen.
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Berufung
. BVKZ stellt fest, dass das Mitglied kein Interesse habe, dass die Versammlung nur dazu dienen würde, die Entscheidungen zu widerrufen, dass die angeführten Tagesordnungspunkte zu vage für eine Hauptversammlung seien und dass die aktuelle Mitgliederliste anhand der Website und der Internetnutzung erstellt werden könne.

Dringendes Interesse: Missstände im Vorstand

Nach Ansicht des Gerichts hat das Mitglied in der Tat ein (dringendes) Interesse. Es handelt sich um Missstände im Vorstand von BVKZ. Der Gerichtshof kommt zu dem Schluss, dass das Mitglied ohne die Mitgliederliste nicht die laut Satzung erforderlichen 10 % der Mitglieder, die seinen Antrag befürworten, zusammenbringen kann. Darüber hinaus schreibt das Gesetz und die Satzung keine Anforderungen hinsichtlich der Tagesordnungspunkte vor. Wenn sie zu vage sind, werden die anderen Mitglieder den Antrag, eine Generalversammlung einzuberufen, nicht unterstützen. Die eigenständige Konstruktion einer Mitgliederliste steht laut Gericht der Angemessenheit und Fairness von Artikel 2:8 BW entgegen.

Urteil und Strategie des Rechtsanwalts

BVKZ wird dazu verurteilt, eine aktuelle Mitgliederliste zur Verfügung zu stellen. Der Anwalt des Mitglieds hat in diesem Fall erfolgreich an die in Artikel 2:8 BW erwähnte Angemessenheit und Fairness appelliert. Ohne Mitgliederliste kann die satzungsmäßige Möglichkeit in den Niederlanden, eine Mitgliederversammlung einzuberufen, nicht in Anspruch genommen werden. Trotz fehlender Rechtsregel, die den Vorstand zur Herausgabe der Mitgliederliste zwingt, bekommt das Mitglied dennoch vom niederländischen Gerichtshof Recht.

Thomas van Vugt

Thomas van Vugt

Thomas berät und führt Prozesse in den Bereichen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Mietrecht und Medienrecht. Sehen Sie sich hier seine Erfolgsbilanz an. Folgen Sie Thomas auf LinkedIn.

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