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Haftet der niederländische Geschäftsführer einer BV für die Benachteiligung eines Gläubigers?

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Wenn eine Gesellschaft mit Willen und Wissen Forderungen eines Gläubigers nicht bezahlt, obwohl vorauszusehen ist, dass dieser Gläubiger dadurch benachteiligt wird und ihm ein Schaden entsteht, werden in den Niederlanden meistens die Geschäftsführer aufgrund der Geschäftsführerhaftung Ein umfassender, allgemeiner Begriff der Haftung des Geschäftsführers einer juristischen Person gegenüber einer juristischen Person oder einem oder mehreren Gläubigern oder sonstigen Beteiligten an der juristischen Person...
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Geschäftsführerhaftung
in Anspruch genommen. Rechtsanwalt für Unternehmensrecht Hidde Reitsma erörtert eine kürzliche Entscheidung des Gericht über diese Frage.

 

Selektive Zahlung von Gläubigern in den Niederlanden nicht ohne weiteres unrechtmäßig

Die selektive Zahlung von Gläubigern ist in den Niederlanden nicht ohne weiteres Unrechtmäßig Sind Sie neugierig über die Bedeutung von Unrechtmäßig? AMS Advocaten erklärt es.
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Unrechtmäßig
, auch wenn ein Gläubiger, dessen Forderung unbezahlt bleibt, darüber anders denken wird. Ein anderer Fall liegt vor, wenn eine Gesellschaft mit Willen und Wissen Forderungen eines Gläubigers nicht bezahlt, obwohl vorauszusehen ist, dass dieser Gläubiger dadurch benachteiligt wird und ihm ein Schaden entsteht. In einem solchen Fall werden in den Niederlanden meistens die Geschäftsführer aufgrund der Geschäftsführerhaftung in Anspruch genommen.

Auflösung des Vertrags wegen Nichterfüllung

Der Kläger Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat...
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Kläger
in diesem Verfahren hat am 1. Januar 2004 mit dem niederländischen Unternehmen QPH BV einen Vertrag Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Vertrag
mit einer Laufzeit von 9 Jahren geschlossen, in dem sich der Kläger verpflichtete, jährlich ein Konzert für QPH BV zu veranstalten. Für jedes Konzert würde der Kläger einen Betrag von etwa € 45.000 erhalten. Der Kläger hat die Konzerte bis einschließlich 2005 veranstaltet. 2009 löste der Kläger den Vertrag auf, weil QPH BV ihre (Zahlungs-)pflichten Nicht erfüllt Sind Sie neugierig über die Bedeutung von nicht erfüllt? AMS Advocaten erklärt es.
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Nicht erfüllt
hat. In einem Versäumnisurteil verurteilte das niederländische Gericht QPH BV, einen (Schadenersatz-)betrag von etwa € 250.000 an den Kläger zu leisten. Von QPH BV ist jedoch kein Regress möglich.

Rechtsanwalt für Unternehmensrecht leitete ein Verfahren ein

Der Rechtsanwalt des Klägers beschloss, den Geschäftsführer von QPH BV aufgrund der Geschäftsführerhaftung in Anspruch zu nehmen. Der Kläger behauptete in dem Verfahren, dass die Geschäftsführer ihm gegenüber aufgrund unrechtmäßiger Verhaltensweisen haften, weil sie es als Geschäftsführer herbeigeführt oder bewusst zugelassen haben, dass QPH BV ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag gegenüber dem Kläger nicht erfüllt hat, obwohl sie wussten oder angemessenerweise wissen hätten müssen, dass für den bei dem Kläger entstandenen Schaden kein Regress von QPH BV möglich wäre.

Geschäftsführer haftet in den Niederlanden, wenn ihm persönlich ein schwerer Vorwurf gemacht werden kann

Das niederländische Gericht befand, dass ein Geschäftsführer unter Umständen wegen Benachteiligung eines Gläubigers der Gesellschaft haftbar gemacht werden kann, wenn dessen Forderung nicht bezahlt wird und uneinbringlich bleibt. Der Geschäftsführer haftet aber nur, wenn ihm in Bezug auf die Ursache für die unbezahlte und uneinbringliche Forderung persönlich ein ausreichend schwerer Vorwurf gemacht werden kann.

Regressschaden für den Geschäftsführer vorhersehbar

Nach Ansicht des niederländischen Gerichts steht fest, dass QPH BV bis Mitte 2008 noch imstande war, an den Kläger zu leisten. Die Geschäftsführung sorgte jedoch dafür, dass im Jahr 2008 nicht an QPH bezahlt wurde, obwohl noch an andere Gläubiger geleistet wurde. Der Geschäftsführer von QPH BV hätte angemessenerweise wissen müssen, dass sein Verhalten einen Schaden bei dem Kläger verursachen würde, weil er nicht dafür sorgte, dass der Vertrag zwischen QPH BV und dem Kläger (evtl. durch eine Ablösesumme) abgewickelt wurde und ebenso wenig dafür sorgte, dass QPH den Vertrag erfüllte, zumal vorsehbar war, dass QPH BV diese Verpflichtungen später nicht mehr erfüllen können würde und kein Regress mehr möglich wäre.

Rechtsanwalt bei Geschäftsführerhaftung

Indem sich der Geschäftsführer gegenüber dem Kläger so verhalten hat, aber inzwischen an andere Gläubiger bezahlt hat, kann dem Geschäftsführer in Bezug auf den anschließend entstandenen Regressschaden bei dem Kläger persönlich ein schwerer Vorwurf gemacht werden. Der Geschäftsführer wird dann auch für den Schaden wegen unerlaubter Handlung haftbar gemacht.

Hidde Reitsma

Hidde Reitsma

Hidde verfügt über viel Erfahrung in der Praxis der Prozessführung. Er hat sich insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht spezialisiert. Hidde hat darum eine vielseitige Beratungs- und Prozessführungspraxis mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Folgen Sie Hidde auf LinkedIn.

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