Die in dieser Rechtsache Betroffenen waren im Bereich Ein- und Verkauf von Metallen tätig, und sie betrieben regelmäßig Geschäfte miteinander. Als eine diese Parteien für insolvent erklärt wurde, liefen die Dinge schief. Die andere Partei stellte sich auf den Standpunkt, Eigentümerin von eineinhalb Millionen Kilo schwerem Stahl zu sein, der sich noch bei der insolventen Partei befand, und forderte von dem
Insolvenzverwalter
Eine durch die Gericht bestellte Person (generell ein auf Konkursrecht spezialisierter Anwalt), der dazu angestellt wird, für die Verwaltung und die Veräußerung des Vermögens des in Konkurs geratenen Unternehmens...
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Insolvenzverwalter der insolventen Partei die Herausgabe dieses schweren Stahls. Der niederländische Rechtsanwalt für Insolvenzrecht Sander Schouten erläutert, wie der niederländische Richter zu seinem Urteil kam.
Der Rechtsanwalt des Klägers stützte seine Forderung darauf, Eigentümer des schweren Stahls zu sein, das bei dem insolventen Unternehmen eingelagert war und sich somit unter der Verwaltung des Insolvenzverwalters befand. Aus diesem Grund meinte der
Kläger
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat...
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Kläger, ein Recht und ein Rechtsinteresse an der Herausgabe des besagten Metalls durch den Insolvenzverwalter zu haben.
Der Insolvenzverwalter bestritt, dass der Kläger Eigentümer des schweren Stahls war. Es waren größere Mengen von schwerem Stahl gelagert und es könnte nicht festgestellt werden, was davon nun genau an den Kläger herausgegeben werden müsste. Nach Ansicht des Insolvenzverwalters musste das insolvente Unternehmen daher als Besitzer des Stahls betrachtet werden, und aufgrund des Gesetzes wird dann auch vermutet, dass er dessen Eigentümer ist. Nach Ansicht des Insolvenzverwalters wäre der schwere Stahl des Klägers mit dem übrigen schweren Stahl vermischt worden und der Kläger hätte durch die Vermischung sein Eigentumsrecht verloren.
In Bezug auf die Einwendung des Insolvenzverwalters, dass das
Eigentum
Das Eigentum (juristische Eigentum) ist das umfassendste Recht, das man an einer Sache haben kann. Es ist das Recht, nach eigenem Ermessen über eine Sache (Grundstück, Gegenstand, Geldmenge etc.) zu verfügen...
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Eigentum nicht nachgewiesen werden kann, weil es sich um eine (missbräuchliche) Vermischung handelte, stellt das Niederländisches Gericht zunächst fest, dass eine missbräuchliche Vermischung dann vorliegt, wenn bewegliche Sachen mit anderen beweglichen Sachen so vereinigt werden, dass sie zwar ihre Selbstständigkeit behalten, aber in ihrer Gesamtheit nicht mehr auf individualisierbare Weise vorhanden sind. Es entsteht dann im Prinzip eine qualitativ vergleichbare, aber quantitativ veränderte Sache. Nach Ansicht des Richters lag in diesem Fall diese Form der Vermischung vor.
Aus den vorgebrachten Fakten folgt, dass es sich um verschiedene Mengen qualitativ vergleichbaren Stahls handelte, deren Umfang sich ständig änderte und worauf dauernd verschiedene Parteien (Lieferanten und Abnehmer) Anspruch hatten. Indem das insolvente Unternehmen den gelieferten Stahl jedes Mal hinzufügte und so mit ihrem eigenen schweren Stahl sowie auch mit dem Stahl von Dritten vermischte, waren die verschiedenen Stahlmengen nach Ansicht des Richters nicht mehr individualisierbar. Infolgedessen ist das (sachenrechtliche) Eigentum an dem schweren Stahl, der noch auf dem Gelände des insolventen Unternehmens vorhanden war, nicht mehr nachzuweisen oder festzustellen. Aus diesem Grund wies der Richter die Forderung auf Herausgabe ab. Obwohl es feststand, dass der Kläger der Eigentümer von schwerem Stahl war, der sich auch dort befand, konnte der Kläger dies daher nicht mehr zurückfordern. Sein Eigentumsrecht war durch die Vermischung untergegangen.