Vergangenen Sommer wurde der Gesetzesentwurf Zulassung außergerichtlicher Einigungen (Wetsvoorstel Homologatie Onderhands Akkoord), angedeutet mit dem Kürzel WHOA, dem niederländischen Parlament vorgelegt. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, eine flexible Regelung für einen Zwangsvergleich mit Gläubigern zu bieten. Insolvenzverfahren, wobei
Schuldner
Derjenige, der an jemanden eine Verbindlichkeit erfüllen muss (Schuldner).
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Schuldner die Kontrolle über ihr Vermögen völlig verlieren, sollen damit möglichst vermieden werden.
Mit dem WHOA soll ein Rahmen für alle möglichen Unternehmen geschaffen werden, für die eine erzwungene Umstrukturierung durch einen Zwangsausgleich sinnvoll erscheint. Sofern der angebotene Vergleich angemessen erscheint (also, dass dies günstig ist für die Gläubiger/Kapitalgeber/Anteilseigner oder Aktionäre, bzw. dass sie davon nicht schlechter werden), wenigstens eine Klasse von Gläubigern oder Kapitalgebern mit dem Vergleich einverstanden ist und anzunehmen ist, dass das Unternehmen sich in einem Zustand befindet, indem normalerweise eine Insolvenz zu erwarten ist, kann das Gericht den angebotenen Vergleich anerkennen, und damit als verbindlich vorschreiben für alle betroffenen Parteien.
Zur möglichst flexiblen Gestaltung dieser erzwungenen Schuldsanierungsregelung besteht innerhalb des WHOA die Möglichkeit, einen sogenannten Umstrukturierungsspezialisten oder ‘Transition Manager’ zu benennen. Nun ist eine solche Ernennung nicht in allen Fällen erforderlich. Ein Umstrukturierungsspezialist kann aber in bestimmten komplizierten Situationen als unabhängige Partei auftreten, die den Gläubigern/Anteilseignern bzw. Aktionären (den Kapitalgebern) des Schuldners einen Vorschlag für eine Einigung macht. Der WHOA sieht auch vor, dass ein Gläubiger, Gesellschafter bzw. Anteilseigner oder der Betriebsrat das Gericht selbst um die Ernennung eines solchen Umstrukturierungsspezialisten bittet, (der daraufhin selbst untersuchen muss, ob die Möglichkeit zu einem Angebot besteht). Der Umstrukturierungsspezialist kann auch gleichzeitig mit dem vom Schuldner gemachten Angebot vorgestellt werden bzw. diesen Vorschlag für den Schuldner vorbringen. Nötig ist dies nicht. Bei einfachen Unternehmen, mit nur einer Klasse einfacher Gläubiger, kann ein einfaches Angebot genügen (bei dem meist ein bestimmter Prozentsatz der Schulden beglichen wird, oder wobei Schulden bis zu einem bestimmten Betrag getilgt werden).
Die WHOA hat es also in sich, die Praxis der Umstrukturierung durch Insolvenzverfahren grundlegend zu ändern. Wo eine Insolvenz heute in den Niederlanden doch immer noch als ein allerletztes Mittel, eine Ultima Ratio gilt – auch wegen der großen Risiken für die Geschäftsführer, und nicht zuletzt wegen der betrieblichen Risiken – kann mit einem Umstrukturierungsverfahren (entweder selbst vorbereitet, oder durch ein Gesuch um die Ernennung eines Umstrukturierungsspezialisten) eine maßgeschneiderte Schuldsanierung erreicht werden, ohne einer Beendung des Betriebs und den vielen anderen weitreichenden Folgen, die eine Insolvenz hat.
Eine der wichtigsten Folgen einer richtiggehenden Insolvenz ist, dass der Konkursverwalter immer die
Arbeitsvertrag
Der Vertrag, wodurch sich die eine Partei, der Arbeitnehmer, verpflichtet, für bestimmte Zeit im Dienst der anderen Partei, des Arbeitgebers, gegen Entlohnung Arbeit zu verrichten...
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Arbeitsverträge der Arbeitnehmer (mit Zustimmung des zuständigen Richters, die in der Praxis immer erteilt wird) beenden kann. Somit wird eine Insolvenz oft missbraucht, um die Entlassung überzähliger Mitarbeiter zu forcieren. Um dieser Form des Missbrauchs zuvorzukommen, ist der WHOA explizit nicht auf Arbeitsverträge anwendbar.
Eine Einigung im Sinne der WHOA kann nach Wunsch des Schuldners in einer öffentlichen Sitzung, oder unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorbereitet und angeboten werden. Wenn es ein öffentliches Vergleichsverfahren betrifft, wird die Sitzung vor Gericht verhandelt und wird das Angebot des Vergleichs eingetragen in das Zentrale Insolvenzregister, das offen zugänglich ist. Vorteilhaft ist übrigens, dass der WHOA als Insolvenzverfahren im Sinne der europäischen Insolvenzverordnung (IVO) gilt, so dass alle europäischen Mitgliedstaaten einen unter dem WHOA zustande gekommenen Vergleich ohne weitere Formalitäten anerkennen müssen. Findet das Vergleichsverfahren allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, so ist der Status abhängig von dem internationalen Privatrecht des Landes, in dem die Anerkennung verlangt wird. Somit ist zu erwarten, dass die meisten komplizierteren Umstrukturierungsverfahren die Form eines öffentlichen Vergleichsverfahrens haben werden.
Die Anwälte bei AMS sind besonders erfahren im Insolvenzrecht, sowohl als
Insolvenzverwalter
Eine durch die Gericht bestellte Person (generell ein auf Konkursrecht spezialisierter Anwalt), der dazu angestellt wird, für die Verwaltung und die Veräußerung des Vermögens des in Konkurs geratenen Unternehmens...
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Insolvenzverwalter bei Insolvenzverfahren, als Treuhänder und als Vermittler bei Zahlungsaufschub- und Vergleichsverfahren, des weiteren als Berater von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, oder von Gläubigern, die es mit einem Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten zu tun haben. Das Vergleichsverfahren aus dem WHOA lässt die Möglichkeit eines flexibel/hybrid aufzustellenden Vergleichs offen, wobei der Berater bei dessen Vorbereitung viel Einfluss auf den jeweiligen Inhalt ausüben kann. Es liegt somit auf der Hand, dass Anwälte und Kuratoren von AMS advocaten dann als Umstrukturierungsspezialisten im Sinne des WHOA vorgeschlagen werden können. Die Rolle des Umstrukturierungsspezialisten wird schließlich unter anderem das Prüfen der Richtigkeit und Realisierbarkeit eines angebotenen Vergleichs umfassen, sowie möglichst auch eine Betreuung und Überwachung der Durchführung (was in dem Gesetzesentwurf für den WHOA auch vorgesehen ist, durch die Möglichkeit eine Person mit einer beaufsichtigenden Rolle zu beauftragen, die sich nur mit der Durchführung der vereinbarten Regelung befasst).
Außerdem haben die Anwälte von AMS sowieso bereits viel Erfahrung bei der Vermittlung von Zwangsvergleichen in
Konkurs
Konkurs ist das Verfahren, das auf Antrag eines Schuldners oder dessen Gläubigern eröffnet werden kann, wobei das Vermögen des Schuldners vollständig beschlagnahmt wird. Ein Konkurs wird erklärt...
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Konkurs- oder Zahlungsaufschubverfahren. Diese Möglichkeit einem Konkurs entgegenzutreten besteht bereits seit langem im Insolvenzrecht und hat sich bewährt. Zwar wird relativ selten ein Vergleich ausgehandelt, trotzdem kann es noch immer ein interessantes Mittel zur Sanierung einer vorhandenen Schuldenlast sein – sicher solange der WHOA noch nicht gilt – wobei das Unternehmen im Anschluss weitergeführt werden kann.
So sind Sie also bei AMS Advocaten auch für die Beratung über einen Zwangsvergleich bei Konkurs oder Zahlungsaufschub an der richtigen Adresse.