Beim Neustart eines insolventen Unternehmens ist eine Vielzahl von Aspekten zu beachten. Wird das gesamte Unternehmen übernommen oder übernimmt der Käufer nur die gesunden Geschäftsbereiche? Was passiert mit den laufenden Verträgen? Und haben die geschädigten Parteien einen Anspruch auf Schadenersatz? Diese Fragen kamen bei einem kürzlichen Verfahren im Zusammenhang mit den Folgen der Insolvenz eines Krankenhauses auf. Marco Guit, Fachanwalt für Insolvenzrecht in den Niederlanden, erläutert das Urteil.
Der Anlass für dieses Verfahren war wie folgt. Zwei Augenärzte waren für die augenärztliche Praxis im Ruwaard van Puttenziekenhuis (SRPZ) zuständig und hatten dafür einen Zulassungsvertrag unterzeichnet. Diesem
Vertrag
Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Vertrag ist u.a. zu entnehmen, dass die Spezialisten im Fall der Vertragsbeendigung einen Anspruch auf Goodwill im Zusammenhang mit ihren im Krankenhaus verrichteten Tätigkeiten hatten. Das SRPZ machte irgendwann
Konkurs
Konkurs ist das Verfahren, das auf Antrag eines Schuldners oder dessen Gläubigern eröffnet werden kann, wobei das Vermögen des Schuldners vollständig beschlagnahmt wird. Ein Konkurs wird erklärt...
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Konkurs. Der
Insolvenzverwalter
Eine durch die Gericht bestellte Person (generell ein auf Konkursrecht spezialisierter Anwalt), der dazu angestellt wird, für die Verwaltung und die Veräußerung des Vermögens des in Konkurs geratenen Unternehmens...
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Insolvenzverwalter erzielte eine Einigung mit dem Spijkenisse Medisch Centrum (SMC) über einen Neustart; dazu wurde ein entsprechender Kauf- und Verkaufvertrag unterzeichnet. Diesem ist zu entnehmen,dass das SMC dem Insolvenzverwalter mitteilt, welche laufenden
Vertrag
Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Verträge das SMC übernehmen möchte. Das SMC hat die Verträge mit den Augenärzten jedoch nicht übernommen. Stattdessen hat sie mit ihnen jeweils einen
Arbeitsvertrag
Der Vertrag, wodurch sich die eine Partei, der Arbeitnehmer, verpflichtet, für bestimmte Zeit im Dienst der anderen Partei, des Arbeitgebers, gegen Entlohnung Arbeit zu verrichten...
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Arbeitsvertrag für einen Zeitraum von 6 Monaten geschlossen. Diese
Arbeitsvertrag
Der Vertrag, wodurch sich die eine Partei, der Arbeitnehmer, verpflichtet, für bestimmte Zeit im Dienst der anderen Partei, des Arbeitgebers, gegen Entlohnung Arbeit zu verrichten...
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Arbeitsverträge hat das SMC nach dem Ende der befristeten Verträge nicht verlängert.
Die Augenärzte haben in einem Verfahren gegen das SMC entsprechende Schadenersatzleistungen aufgrund einer Nichterfüllung gefordert. Nach Auffassung des Richters handelt es sich hier jedoch nicht um eine Nichterfüllung, da die Zulassungsverträge nicht vom SMC übernommen worden sind. Somit können die Augenärzte ihre Ansprüche im Prinzip nur gegenüber dem (insolventen) SRPZ geltend machen. Die Argumentation der Augenärzte dahingehend, dass es sich hier um eine Übergabe des (gesamten) Unternehmens (einschließlich der Zulassungsverträge) und nicht nur einiger Assets handele, wurde vom Richter zurückgewiesen, da auch ein Neustart des mehr oder weniger gesamten Unternehmens als Asset-Deal gestaltet werden kann.
Nach Auffassung des Richters liegt auch kein rechtswidriges Verhalten der SMC vor. Es stand der SMC als neu startender Partei im Prinzip frei, (erneut) einen Vertrag mit den Augenärzten zu schließen oder auch nicht. Eine Partei, die bereit ist, einzelne Bereiche zu übernehmen, ist schließlich nicht verpflichtet, alle Teile des insolventen Unternehmens zu übernehmen. Die SMC hatte auch keinerlei Verpflichtung, einen Arbeitsvertrag mit den Augenärzten zu schließen oder sogar die bestehenden Verträge mit ihnen weiterzuführen. Sie konnte somit (selbst ohne Angabe von Gründen) beschließen, die Augenärzte nach Ablauf ihrer Zeitverträge nicht weiter zu beschäftigen.
Schließlich handelt es sich nach Auffassung der Augenärzte um eine unrechtmäßige Bereicherung. Das SMC habe ihre Praxis übernommen und profitiere dadurch von dem von ihnen aufgebauten Firmenwert, ohne hierfür eine entsprechende Entschädigung bezahlt zu haben. Der Richter argumentierte jedoch, dass die Schäden, die den Augenärzten entstanden sind (der Verlust des Firmenwertsl) auf den Konkurs zurückzuführen sind, nicht auf das Verhalten des SMC. Es ist annehmbar, dass auch andere von dem Konkurs der SRPZ profitiert haben; in dem Sinne, dass Patienten, die ohne den Konkurs der SRPZ in das Krankenhaus gegangen wären, nun stattdessen andere Krankenhäuser/Spezialisten aufsuchen.
Das bedeutet aber nicht, dass diese Bereicherung eine Unerlaubte Handlung ist. Dritte dürfen nun einmal von der Insolvenz eines Konkurrenten profitieren. Unter besonderen Umständen, wenn beispielsweise ein Konkurrent den Konkurs der Drittpartei aktiv unterstützt hat, gelten andere Vorschriften. Das war hier jedoch nicht der Fall. Die Augenärzte hatten keinen Anspruch auf Schadenersatzleistung und die Forderungen wurden abgewiesen.