Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern sind keine Seltenheit. Eine mögliche Lösung des Konflikts kann aus dem erzwungenen Verkauf der
Anteil am Gesellschaftsvermögen
Anteile sind die Anteile des Gesellschaftskapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft. Unteranteile sind Teile dieser Anteile, wenn diese gemäß der Satzung...
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Anteile des einen Gesellschafters an den Mitgesellschafter bestehen. Kürzlich forderte ein Gesellschafter in einer einstweiligen Verfügung die Zwangsabtretung der Anteile seines Mitgesellschafters. Marco Guit, Anwalt für Unternehmensrecht, erläutert die Entscheidung des zuständigen Gerichts.
Es lag folgende Sachlage vor: Beide Parteien besaßen (indirekt) 50% der Geschäftsanteile in einer B.V. (GmbH nach niederl. Recht); in der geltenden Gesellschaftervereinbarung war für den Fall einer internen Auseinandersetzung eine Schiedsklausel enthalten. In erster Instanz war also ein Schiedsgericht zur Schlichtung bei Streitigkeiten zuständig. Im Falle eines Misserfolges enthielt der Gesellschaftervertrag eine weitere Bestimmung, die die Gesellschafter gegenseitig zur Forderung einer Zwangsabtretung der Geschäftsanteile zu einem angemessenen Marktwert berechtigte.
Diese zweite Möglichkeit konnte nur angewendet werden, wenn ein Schiedsgericht das Zerwürfnis als irreparabel und die Lage als aussichtlos beurteilte, die Gesellschafter nicht mehr zur Zusammenarbeit fähig waren und sich hierdurch eine Gefährdung der Gesellschaftsinteressen ergab. In vorliegendem Fall war die Lage tatsächlich dermaßen angespannt, dass das Schiedsgericht die Konfliktlösung mittels Zwangsabtretung als unausweichlich sah. Wie beurteilte die ordentliche Gerichtsbarkeit die Situation?
Das Gericht erklärte die rechtlich bindende Entscheidung des Schiedsgerichts als wirksam, gemäß der ausdrücklichen
Vereinbarung
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Vereinbarung der Parteien im Gesellschaftervertrag. Den vom Beklagten verlangten Antrag auf Nichtigerklärung der schiedsgerichtlichen Entscheidung wies das Gericht ab. Der
Beklagter
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache...
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Beklagte Gesellschafter hatte nämlich für eine Nichtigerklärung keine gültigen Argumente vorzuweisen. Da die Parteien bereits zuvor eindeutige
Vereinbarung
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Vereinbarungen im Falle von Streitigkeiten getroffen hatten, konnte das Gericht in einer einstweiligen Verfügung der Klage stattgeben. Es kam also zu einer Zwangsabtretung der Geschäftsanteile des einen Gesellschafters zu einem angemessenen Marktwert an seinen Kontrahenten.
Zur Stattgebung einer Klage in einer einstweiligen Verfügung ist ein Dringlichkeitsinteresse erforderlich. Dieses sah das Gericht in der Tatsache erfüllt, dass der Beklagte bereits zahlreiche Handlungen außerhalb der üblichen Betriebsführung ohne die Billigung seines Mitgesellschafters und entgegen dem Gesellschaftsinteresse vorgenommen hatte. Somit lag ein Dringlichkeitsinteresse des Klägers vor und der Klage konnte stattgegeben werden. Eine hieb- und stichfeste Gesellschaftervereinbarung im Fall von Streitigkeiten ist bei einem Gang vor Gericht ausschlaggebend, wie die vorliegende Entscheidung zeigt. Die Anwälte für Unternehmensrecht von AMS Advocaten verfügen über eine große Expertise im Erstellen von Gesellschaftervereinbarungen. Bei Fragen können Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen.