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Das Recht auf die Gestaltung der Tagesordnung: eine schlagkräftige Waffe für die Gesellschafter

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Das Recht auf die Gestaltung der Tagesordnung kann eine schlagkräftige Waffe sein, mit der der einzelne Gesellschafter Druck auf den Vorstand beziehungsweise auf die Gesellschaft ausüben kann. Kürzlich hat Boskalis einen Streitfall über das Hinzufügen eines Tagesordnungspunkts bei der Versammlung von Fugro dem Richter im Eilverfahren vorgelegt. Hidde Reitsma, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, erläutert dies.

Kein Interesse an einer Übernahme

In den Medien wird Fugro als börsennotiertes Unternehmen beschrieben, das stark abgesichert ist und somit als „uneinnehmbares Fort“ gilt, da mehrfache Absicherungskonstruktionen vorhanden sind. Hauptgesellschafterin Boskalis, die kürzlich ihre Quote (ihre Anteil am Gesellschaftsvermögen Anteile sind die Anteile des Gesellschaftskapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft. Unteranteile sind Teile dieser Anteile, wenn diese gemäß der Satzung...
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Anteile
) an Fugro stark erweitert hat, teilt mit, dass sie kein Interesse an einer Übernahme hat. Dennoch versucht Boskalis, die vorhandenen Absicherungskonstruktionen zu hinterfragen, indem sie diese Konstruktionen als Besprechungspunkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung setzen lässt. Diese Taktik illustriert die Möglichkeiten, die das Recht zur Beeinflussung der Tagesordnung mit sich bringt.

Druck auf den Vorstand ausüben

Die Beeinflussung der Tagesordnungspunkte bei einer Gesellschafterversammlung Auch Gesellschafterversammlung (GV) genannt. Sie ist das Organ in einer Gesellschaft, in der alle Gesellschafter vertreten sind und eine Stimme besitzen. Die (ordentliche) Gesellschafterversammlung tritt mindestens...
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Gesellschafterversammlung
kann sehr interessant sein. Auf diese Weise können Themen gesteuert und Tendenzen erkannt werden. Zudem kann dieses Werkzeug dazu dienen, Druck auf den Vorstand oder andere Gesellschafter auszuüben und eine gewisse Richtung vorzugeben.

Sind die Voraussetzungen erfüllt?

Dies ist bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß Artikel 2:224a BW möglich. In diesem Zusammenhang müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Partei, die die Tagesordnung für die Gesellschafterversammlung erstellt, den Tagesordnungspunkt, dessen Aufnahme in die Tagesordnung beantragt worden ist, in die Tagesordnung aufnehmen, sofern nicht wichtige Belange der BV dieser Aufnahme in die Tagesordnung entgegenstehen.

Frist von 30 Tagen

Diese Bedingungen lauten, dass der Antrag schriftlich von einem Gesellschafter eingereicht werden muss, der mindestens 1% oder mehr des gezeichneten Kapitals vertritt, und zwar innerhalb einer Frist von 30 Tagen vor der Versammlung. In der Satzung Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Vereinigungen und Stiftungen müssen die Satzung in der notariellen Urkunde enthalten...
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Satzung
können diese Fristen aber auch verkürzt oder verlängert werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass andere als die Gesellschafter, die auch das Versammlungsrecht besitzen, einen Antrag zur Aufnahme auf die Tagesordnung stellen. Dabei kann es sich beispielsweise um Zertifikatsinhaber handeln, die laut der Satzung auch das Versammlungsrecht haben.

Erfolgte Abstimmung bezüglich der Absicherungskonstruktionen

In diesem Zusammenhang hat Boskalis, nachdem Fugro den schriftlichen Antrag anfänglich abgewiesen hatte, den Richter im Eilverfahren in Den Haag gebeten, einen Tagesordnungspunkt hinzuzufügen, wobei während der Versammlung über eine der Absicherungskonstruktionen abgestimmt und ein entsprechender Beschluss gefasst werden sollte. Nach der Auffassung von Boskalis widerspricht die Absicherungskonstruktion einem der wichtigsten Prinzipien des Gesellschaftsrechts. Dies entzieht nämlich dem Gesellschafter, also Boskalis, die Kontrolle.

Dies steht dem „Zuständigkeitsbereich des Vorstands“ entgegen

Der Richter im Eilverfahren war der Meinung, dass die Fugro N.V. nicht verpflichtet war, den Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu setzen, da aus der parlamentarischen Vergangenheit hervorgeht, dass der Vorstand dem Antrag auf die Hinzufügung von Tagesordnungspunkten bei Aktiengesellschaft Eine N.V. ist eine juristische Person mit einem Gesellschaftskapital, das in übertragbare Anteile aufgeteilt ist. Die Bezeichnung „namenlos” (nl: „naamloze vennootschap“) hat damit zu tun, dass...
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Aktiengesellschaften
nicht stattgeben muss, sofern dies den „Zuständigkeitsbereich des Vorstand“ kompromittiert. Dies war nach Aussage des Richters im Eilverfahren hier der Fall, da der Zuständigkeitsbereich des Vorstands eingeschränkt wird, in dem man versucht, die Absicherungskonstruktionen zu hinterfragen. Trotzdem kann der „Tagesordnungspunkt“ auf der Hauptversammlung von Fugro besprochen werden. Ein erheblicher Verlust für Boskalis oder doch ein kleiner Sieg über Fugro? Ich denke, dass Letzteres zutrifft.

Mögliche Missstände beim Vorstand

In diesem Zusammenhang ist jedoch unbedingt darauf hinzuweisen, dass bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sind Sie neugierig über die Bedeutung der Haftung? AMS Advocaten erklärt es.
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Haftung
der Sachverhalt anders liegt als bei einer Aktiengesellschaft Eine N.V. ist eine juristische Person mit einem Gesellschaftskapital, das in übertragbare Anteile aufgeteilt ist. Die Bezeichnung „namenlos” (nl: „naamloze vennootschap“) hat damit zu tun, dass...
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Aktiengesellschaft
. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf nämlich ein Tagesordnungspunkt nur dann verweigert werden, wenn gewichtige Gründe diesem entgegenstehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Antrag auf die Hinzufügung gewisser Tagesordnungspunkte einzig und allein zu dem Zweck gestellt wird, um die Ordnung zu stören. Wird ein Tagesordnungspunkt verweigert, muss der Vorstand allerdings korrekterweise eine entsprechende (begründete) Erklärung hierfür abgeben.

Themen zur Abstimmung vorlegen

Das Recht zur Beeinflussung der Tagesordnung kann (sofern es gut angewendet wird) als Mittel dienen, um einen gewissen Druck auf den Vorstand der Gesellschaft mit beschränkter Haftung auszuüben und bestimmte Themen zur Abstimmung vorzulegen. Wenn der Vorstand seine Zustimmung verweigert, besteht die letzte Möglichkeit darin, sich an den Richter im Eilverfahren zu wenden und ihn zu bitten, anzuordnen, dass der Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Hidde Reitsma

Hidde Reitsma

Hidde verfügt über viel Erfahrung in der Praxis der Prozessführung. Er hat sich insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht spezialisiert. Hidde hat darum eine vielseitige Beratungs- und Prozessführungspraxis mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Folgen Sie Hidde auf LinkedIn.

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