Niederländisches Recht enthält eine Reihe von Bestimmungen über die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und darüber, wie der Nutzer dieser Geschäftsbedingungen seinen Kunden – meist bezeichnet als „die andere Partei“ – über den Inhalt dieser Bedingungen informieren sollte. Der niederländische Anwalt Vertagsrecht Thomas van Vugt der Anwaltskanzlei AMS in Amsterdam erklärt.
Grundsätzlich gelten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Standard-Bedingungen, die in Verträgen aufgenommen werden können. Die meisten großen Unternehmen verwenden allgemeine Geschäftsbedingungen, in denen...
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Allgemeine Geschäftsbedingungen direkt, falls dies vereinbart wurde. Ob die andere Partei diese Bedingungen kannte oder kennen konnte, ist im Wesentlichen irrelevant. Das niederländische
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Gesetzbuch, in dem das bürgerliche Recht geregelt ist, darunter allgemeine Grundsätze des bürgerlichen Rechts sowie weitere spezielle Rechtsgebiete wie Erbrecht, Vertragsrecht...
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Bürgerliche Gesetzbuch (Burgelijk Wetboek) enthält allerdings Bestimmungen zum Schutz der anderen Partei, sowohl in Bezug auf den Inhalt dieser Bedingungen, als auch darüber, wie sie diese Bedingungen zur Kenntnis nehmen sollte.
Das Gesetz sieht zum Beispiel vor, dass eine AGB-Klausel nichtig ist, wenn der Nutzer der anderen Partei keine angemessene Gelegenheit gegeben hat, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen, z. B. durch Aushändigung dieser Geschäftsbedingungen zusammen mit dem
Vertrag
Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Vertrag, oder, falls dies nicht möglich ist, durch Verweisung des Kunden auf eine klar dargestellte Website. Dennoch können sich
Juristische Person
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt keine allgemeine Definition der juristischen Person. Aber es wird (in Art. 3:1-3:2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bestimmt, dass der Staat und niederrangige Behörden, sonstige behördliche...
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Juristische Personen häufig nur in begrenztem Umfang oder manchmal gar nicht auf diese Schutzbestimmungen verlassen. Alle diese Bestimmungen bedeuten nur, dass es in den Niederlanden häufig darauf ankommt, ob die AGB-Klausel aufgrund einer dieser Bestimmungen nichtig ist oder nicht, und dies ist das Thema vieler Gerichtsverfahren.
Grundsätzlich gelten diese spezifischen Bestimmungen allerdings nicht für
Vertrag
Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Verträge zwischen Parteien, die ein Unternehmen betreiben oder eine professionelle Tätigkeit ausüben, und von denen eine oder beide ihren Unternehmenssitz nicht in den Niederlanden haben. In internationalen kommerziellen Verträgen stellt sich dann die Frage, wie bestimmt wird, ob eine Übereinstimmung darüber erzielt wurde, dass die Geschäftsbedingungen auf den Vertrag anzuwenden sind, und ob die andere Partei angemessenerweise von deren Inhalt Kenntnis nehmen konnte.
Am 11. Mai 2011 entschied der Niederländische Oberste Gerichtshof in einer internationalen kommerziellen Angelegenheit. Das zentrale Thema in diesem Fall war, ob sich ein niederländischer Verkäufer von alten Militärfahrzeugen auf eine Ausnahmebestimmung der vom englischen Käufer – der anderen Partei – verwendeten AGB berufen konnte, in der der Verkäufer jede
Haftung
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Haftung ausschloss. Nach niederländischem Recht ist diese Bestimmung in sich selbst gültig, aber die Frage war, ob vereinbart wurde, dass die AGB, die diese Bestimmung enthielten, auf den Vertrag anzuwenden waren, und ob diese anfechtbar waren (aufgrund der Art und Weise, wie sie als anwendbar erklärt wurden).
Das Bezirksgericht und das Berufungsgericht entschieden beide, dass die AGB nicht anzuwenden waren, da die andere Partei keine angemessene Gelegenheit hatte, deren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Das Berufungsgericht gründete seine Meinung auf die vorgenannten Bestimmungen in Bezug darauf, wie die andere Partei über diese Bedingungen informiert sein sollte.
Der Niederländische Oberste Gerichtshof kassierte das Urteil des Berufungsgerichts und verwies den Fall zurück an das Berufungsgericht. Nach der Rückverweisung muss noch geprüft werden, ob die Geltung der AGB vereinbart war. Da die spezifischen Schutzbestimmungen nach niederländischem Recht keine Anwendung finden, muss dies offensichtlich nach allgemeinem Vertragsrecht beurteilt werden.
Es ist gut vorstellbar, dass bei der Bewertung dieser Frage der Anwendbarkeit der AGB auf die Bestimmungen des Abschnitts 6.5.3 (BW) abgestellt wird, sodass die Frage, ob die andere Partei eine angemessene Gelegenheit hatte, die AGB zur Kenntnis zu nehmen, tatsächlich relevant ist. Folglich könnte der Sieg des Verkäufers beim Niederländischen Obersten Gerichtshof letztendlich zu einem Pyrrhussieg führen.