In einem anderen Blog haben wir uns bereits mit dem Streit zwischen der Yourhosting und der Bavaria über den bekannten Werbeslogan: “Zo. Nu eerst een Bavaria.” (So. Jetzt erst mal ein Bavaria“) befasst. Dabei zog die Yourhosting den Kürzeren, denn das Gericht verurteilte sie dazu, die Verwendung ihres Werbespruchs “Zo. Nu eerst naar de Cloud.” (So. Jetzt erst mal in die Cloud) einzustellen. Die Yourhosting hat verlautbart, dass sie gegen das Urteil
Berufung
Im Niederländische Zivilverfahrensrecht gibt es den Grundsatz, dass die Prüfung in zwei Instanzen stattfindet: jedermann hat das Recht, eine erneute Behandlung eines Gerichtsstreits durch ein höheres Gericht zu beantragen.
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Berufung Im niederländische Zivilverfahrensrecht gibt es den Grundsatz, dass die Prüfung in zwei Instanzen stattfindet: jedermann hat das Recht, eine erneute Behandlung eines Gerichtsstreits durch ein höheres Gericht zu beantragen. Rechtsanwalt Hidde Reitsma erörtert die Möglichkeiten.
Nach Ansicht des Gerichts für Eilverfahren kann der Werbeslogan als Werk mit einem eigenen ursprünglichen Charakter und der persönlichen Prägung durch den Autor angesehen werden. Damit steht der Werbeslogan der Bavaria unter dem urheberrechtlichen Schutz auf Grund des niederländischen Urheberrechtsgesetzes.
Das Gericht hält des Slogans der Bavaria, den Teil “Zo. Nu eerst…” (So. Jetzt erst mal …) mit der deutlichen Pause nach dem “Zo” (So) für den bezeichnenden und urheberrechtlich zu schützenden Teil. Da die Yourhosting diesen Teil genauestens in ihren Werbeslogan übernommen hatte, führen die beiden Werbeslogans zum gleichen Gesamteindruck, und dies stellt nach Ansicht des Gerichts in Eilverfahren eine Verletzung der Urheberrechte der Bavaria dar.
Die Yourhosting gibt jetzt zu verstehen, dass sie Berufung einlegen wird. „Ein urheberrechtlicher Schutz des Satzteils ‘Zo, nu eerst’ bedeutet, dass die niederländischen Sprache monopolisiert wird“, so die Yourhosting: “Im Prinzip darf dann niemand diese Wortfolge mehr zur Beschreibung von etwas benutzen. Die Worte ‘Zo, nu eerst…’ sind damit exklusiv der Bavaria vorbehalten, und das ist nicht korrekt, zumal da eine Bearbeitung davon (beispielsweise ‚Eerst, zo een‘ (Erst, so ein)) damit ebenfalls eine Verletzung der Exklusivrechte der Bavaria wäre.“
AMS Advocaten hält die Erfolgschancen der Yourhosting in der Berufung nicht für gut. Um den urheberrechtlichen Schutz des Slogans angreifen zu können, wird sie ‘ältere’ Beispiele vorlegen müssen, mit denen nachgewiesen wird, dass bei der Konzipierung des Slogans der Bavaria im Jahre 1985 keine freie und kreative Wahl getroffen worden sei. Und das ist ein besonders schwieriges Unterfangen.
Die Idee der Yourhosting, dass die Bavaria wegen der Urheberrechte zum Werbeslogan jetzt einem jeden die Benutzung der Worte in dieser Reihenfolge oder auch nur eine Bearbeitung davon untersagen kann, ist nicht richtig. Die Bavaria kann auch nach diesem Urteil nach wie vor kein Monopol auf diese Wortkombination beanspruchen, solange diese Worte Teil eines normalen, beschreibenden Satzes sind. Wenn die Kombination der Worte jedoch in der gleichen und aussagekräftigen, anpreisenden Weise für Produkte verwendet wird, wie die Bavaria dies mit ihrem Slogan macht, dann wird damit schon bald ein identischer Gesamteindruck entstehen, mit dem man der Bavaria dann ins (urheberrechtliche) Gehege kommen. Eine andere Wortfolge wird außerdem schon bald zu einem anderen Gesamteindruck führen, es sei denn, dass dabei ein und dieselbe aussagekräftige und (damit ähnliche) Beschreibung genutzt wird. In einem solchen Fall wird es zu einer Nachahmung in einer geänderten Form führen können.