Ein Handelsname, der bereits im gesellschaftlichen Verkehr geführt wird, genießt in den Niederlanden im Prinzip einen Schutz gegen die Verwendung dieses Namens durch einen Dritten. Dieser Schutz gilt jedoch nicht für Handelsnamen mit einer bloß beschreibenden Angabe. Man kann also nicht einfach die Wörter „der Metzger“ oder „Auto mieten“’ als Handelsnamen zur ausschließlichen Verwendung beanspruchen. Es können durchaus Handelsnamen sein, aber es besteht ein Risiko, dass andere Unternehmen den Namen auch führen werden. Rechtsanwalt Hidde Reitsma erläutert dies.
Gemäß Artikel 5 des Handelsnamensgesetzes ist die Führung eines Handelsnamens verboten, der bereits von einem anderen geführt wird oder der sich von einem älteren Handelsnamen nur sehr wenig unterscheidet, wenn damit eine Verwechslungsgefahr in der Öffentlichkeit zu befürchten ist.
Eine Ausnahme von Artikel 5 gilt für den Handelsnamen, der nur aus beschreibenden Angaben besteht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Hohen Rates folgt, dass es für jeden möglich sein muss, eine Angabe in seinem Handelsnamen zu verwenden, die für seine Dienstleistungen oder Produkte beschreibend ist, selbst wenn dies eine Gefahr der Verwechslung mit anderen Handelsnamen bewirkt.
In einer kürzlichen Rechtssache stand der Richter vor der Frage, ob der Handelsname „Brandwacht Inhuren“ das Handelsnamensrecht von „Brandwacht Huren“ verletzen würde. Die
Beklagter
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache...
» Meer over beklagter
Beklagte in der Rechtssache hatte „Brandwacht Inhuren“ gegründet, nachdem er jahrelang für „Brandwacht Huren“ gearbeitet hatte. Beide Unternehmen sind auf dem privaten Markt der Rekrutierung von Brandwachdiensten tätig.
Der Richter für einstweilige Verfügungen war der Ansicht, dass der Handelsname „Brandwacht Huren“ rein beschreibend ist. Für den von „Brandwacht Huren“ angebotenen Dienst, nämlich die Vermietung von Brandwachen, sind die Angaben „Brandwacht“ und „huren“ jedoch beschreibend. Für ihren älteren Handelsnamen kann „Brandwacht Huren“ also keinen Schutz beanspruchen. Es liegt auch keine Verletzung des Handelsnamensrechts von „Brandwacht Huren“ durch den Beklagten vor.
Der Richter meinte jedoch, dass der Beklagte gegenüber „Brandwacht Huren“
Unrechtmäßig
Sind Sie neugierig über die Bedeutung von Unrechtmäßig? AMS Advocaten erklärt es.
» Meer over unrechtmäßig
Unrechtmäßig gehandelt hatte. Der Beklagte hatte unter anderem eine WhatsApp-Mitteilung an Brandwachdienste im Netzwerk von „Brandwacht Huren“ versendet. Er hat des Weiteren als Eigentümer von „Brandwacht Inhuren“ LinkedIn-Anfragen an die Brandwachdienste im Netzwerk von „Brandwacht Huren“ gestellt. Schließlich hatte der Beklagte Telefonanrufe mit „Brandwacht Huren“ oder „Brandwacht Inhuren“ entgegengenommen.
Durch diese Handlungen hat der Beklagte nach Ansicht des Richters im Eilverfahren bewusst eine Verwechslung geschaffen, deren Ziel es war, auf irreführende Weise Kunden bei dem Mitbewerber abzuwerben. Er darf den Namen „Brandwacht Inhuren“ daher nicht mehr verwenden.