Zum Schutz ihrer eigenen Marke wehren Modefirmen sich häufig vehement gegen Markenfälschungen. Ein aktueller Fall befasste sich mit der Markenrechtsverletzung der Jeansmarke TRUE RELIGION. Wie lassen sich das Ausmaß und der Schaden eines Verstoßes feststellen? Rechtsanwalt Hidde Reitsma erörtert.
Es betraf hier ein sogenanntes Einspruchsverfahren. Der Einspruchskläger, Kaan Discounter, gegen welchen bereits ein Versäumnisurteil ergangen war, wünschte nachträglich
Einspruch
Der Beklagte, gegen den der Richter ein Versäumnisurteil ausgesprochen hat, kann dagegen Einspruch erheben...
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Einspruch einzulegen. Dies ist durch Zustellung einer Ladung zur Einspruchsverhandlung möglich. Die Gegenpartei, Guru Denim Inc., ist Inhaber der Gemeinschaftsmarken TRUE RELIGION BRAND JEANS, TRUE RELIGION und der Wort-Bildmarke TRUE RELIGION mit der bekannten Abbildung eines lachenden Buddhas. Die von Guru Denim auf den Markt gebrachten Jeans erzielen Ladenpreise zwischen 300 und 400 Euro.
Kaan Discounter handelt mit neuen und gebrauchten Partiewaren und bot auf seiner Webseite Jeans der Marke TRUE RELIGION an. Ein Strohmann bestellte im Auftrag von Guru Denim ein Exemplar des angebotenen Kleidungstückes und stellte fest, dass es sich um eine Nachahmung handelte.
Das Versäumnisurteil verpflichtete Kaan Discounter unter anderem jeglichen Gebrauch der Gemeinschaftsmarken von Guru Denim jetzt und künftig zu unterlassen sowie zur Zahlung eines festgelegten Schadensersatzes von 10.000 Euro. Die Höhe dieser Summe ergab sich aus dem auf der Webseite von Kaan Discounter genannten Vorrat von 100 Jeans, was sich nach Angaben von Guru Denim auf einen Schaden von 100 Euro pro Jeans belief.
Kaan Discounter bestreitet nicht, dass es sich bei den Hosen um Produktfälschungen handelte. Strittiger Punkt in der Einspruchsverhandlung war vor allem die Frage nach dem Umfang des Verstoßes und dem daraus resultierenden Schaden. Laut Kaan Discounter war die Angabe auf der Webseite unrichtig. Die Erklärung einer Person, nur zwei Jeans an Kaan Discounter verkauft zu haben, wird dazu als Beweis vorgelegt. Außerdem sei die Angabe ohne weiteres Zutun von Kaan Discounter von zwei Praktikantinnen auf die Webseite gestellt worden, und es betreffe ohnehin nur eine standardmäßige Angabe. Der Anwalt von Guru Denim entkräftet letztere Aussagemit dem Hinweis, auf der Webseite seien durchaus auch Vorratsmengen von 2, 3 oder 2000 Stück zu finden.
Da der umstrittene Schadensumfang vom Gericht nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, kann auch der festgelegte Schadensersatzes nicht (länger) zuerkannt werden. Kaan Discounter wird zur Zahlung eines nach Schadensaufstellung ermittelten Betrages oder nach Wahl von Guru Denim, zur Gewinnherausgabe und zur Zahlung eines nach Schadensaufstellung festgestellten, nicht durch Gewinnausfall bestimmten, Schadensersatzes verurteilt.
Weiterhin hat Kaan Discounter einen Bestätigungsvermerk mit Angabe des Vorrats sowie der Ein-und Verkaufsdaten vorzulegen. Die markenrechtsverletzenden Artikel sind zwecks Vernichtung herauszugeben. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen wird ein tägliches Zwangsgeld von 1.000 Euro mit einem Maximum von 100.000 Euro verhängt. Außerdem hat Kaan Discounter als unterliegende Partei laut der besonderen Kostenregelung in Sachen Geistiges Eigentum, die vollständigen Prozesskosten zu übernehmen.
Mit der Eintragung einer Benelux-Marke, einer Gemeinschaftsmarke oder einer internationalen Marke erwirbt der Inhaber ein exklusives Nutzungsrecht und berechtigt ihn, Dritten, die nicht über eine Lizenz verfügen, den Gebrauch des Zeichens im geschäftlichen Verkehr zu untersagen. Sollten Sie Fragen zum Markenrecht haben, helfen Ihnen unsere Anwälte für Gewerblichen Rechtschutz gern weiter.