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Beschwerden über Schäden nach Abnahme? Bauunternehmer nicht mehr haftbar!

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Ein prägnantes Urteil des Gerichtshofs Arnhem-Leeuwarden bezüglich einer Mängelrüge bei Malerarbeiten. Sollte der Auftraggeber, der die Qualität der gelieferten Arbeiten beanstandet hat, die Zahlung der Rechnung des Malers ganz aussetzen? Oder war er zu spät mit seiner Klage? Marco Guit, Rechtsanwalt für Schuldrecht in den Niederlanden, erläutert die Sachlage.

 

 

Werkvertrag für Malerarbeiten

Ein Maler verrichtet Malerarbeiten im Freien für einen Auftraggeber. Nach Beendigung der Arbeiten nehmen sie die Arbeiten gemeinsam ab. Der Auftraggeber äußert keinerlei Beschwerden, mit Ausnahme einiger Regenschäden. Der Maler verspricht, diese zu beheben, sobald das Wetter es zulässt. Nach der Abnahme schickt der Maler seine Rechnung, die jedoch keinerlei Hinweise weder auf die Schäden noch über seine Zusage zu deren Behebung enthält. Hinzu kommt, dass der Auftraggeber nun doch noch weitere Beschwerden im Zusammenhang mit den Arbeiten hat und sich somit weigert, die Rechnung zu bezahlen.

Inkassoverfahren: Rechtsanwalt erforderlich?

Es kommt auf ein Inkassoverfahren an. Angesichts der Höhe des Betrags (unter  € 25.000,00) ist der Amtsrichter berechtigt, die Sache entgegenzunehmen. Der Auftraggeber nutzt die Möglichkeit, sich selbst zu vertreten, das heißt also, ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts zu prozessieren. Die Forderung des Malers bezüglich der Zahlung der Rechnung wird anerkannt. Nach Aussage des Amtsrichters war der Auftraggeber nicht berechtigt, die Rechnung zurückzustellen, und muss sie ganz normal bezahlen. Der Auftraggeber legt gegen dieses Urteil Berufung Im Niederländische Zivilverfahrensrecht gibt es den Grundsatz, dass die Prüfung in zwei Instanzen stattfindet: jedermann hat das Recht, eine erneute Behandlung eines Gerichtsstreits durch ein höheres Gericht zu beantragen.
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Berufung
ein.

Aussetzung bei Vertragsverletzung durch die Gegenpartei

Der Gerichtshof erwägt, dass ein Auftraggeber seine Zahlungspflichten in Erwartung der vollständigen Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer aussetzen kann. Handelt es sich jedoch um eine nur teilweise oder nicht ordentliche Vertragserfüllung, dann ist die Aussetzung nur dann zulässig, wenn die Mängelrüge eine solche Aussetzung rechtfertigt. In diesem Fall war das Versäumnis Wenn ein Beklagter nicht in dem Verfahren erscheint und beim Gericht keinen Aufschub für die Klagebeantwortung beantragt, dann wird der Richter in den meisten Fällen ein Versäumnis aussprechen und ein Versäumnisurteil fällen...
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Versäumnis
des Malers, die Unterlassung der Reparaturarbeiten, nach Aussage des Gerichtshofs zu geringfügig, um deswegen die gesamte Rechnung auszustellen.

Bauunternehmer nicht mehr haftbar für Sachmängel

Der Auftraggeber hat zudem auch mitgeteilt, dass er über die Qualität der Arbeiten so unzufrieden ist, dass er die Malerarbeiten von einer anderen Partei nochmals durchführen lassen will. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass es sich dabei um einen Einspruch Der Beklagte, gegen den der Richter ein Versäumnisurteil ausgesprochen hat, kann dagegen Einspruch erheben...
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Einspruch
wegen Auflösung mit einer Schadenersatzforderung aufgrund von Fehlleistungen handelt. Wenn der Auftragnehmer schuldhaft seinen Pflichten bezüglich der Vertragserfüllung nicht nachgekommen ist und er sich eines Versäumnisses schuldig gemacht hat, dann kann der Vertrag Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Vertrag
aufgelöst werden, wobei ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Gemäß den Gesetzesvorschriften ist ein Bauunternehmer (auch ein Maler) jedoch von seiner Haftbarkeit für Mängel befreit, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Abnahme angemessenerweise hätte feststellen können/müssen. Bei der Abnahme hatte der Auftraggeber keine Beschwerden über die schlechte Qualität geäußert, die jedoch durchaus erkennbar waren (kein versteckter Mängel).

Rechtsanwalt für Schuldrecht in den Niederlanden

Darüber hinaus gilt, dass, wenn tatsächlich Mängel vorlagen, für die der Maler noch hätte haftbar gemacht werden können (verborgene Mängel), dann hat der Auftraggeber dem Maler keine Inverzugsetzung zugeschickt. Somit ist die vollständige Auflösung unbegründet und der Auftraggeber muss die Rechnung bezahlen. Allerdings zieht der Gerichtshof einen Betrag von € 100,00 aufgrund der nicht behobenen Regenschäden von dem Betrag ab. In Bezug auf diesen Aspekt wird der Vertrag somit teilweise aufgelöst.

Marco Guit

Marco Guit

Marco berät und führt Prozesse vor allem in den Bereichen Immobilienrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Insolvenzrecht. Folgen Sie Marco auf LinkedIn.

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