3 min reading time

Wann liegt eine Gesellschaftsübertragung vor? AMS erläutert!

EN

Bei der Beantwortung der Frage, in welchen Fällen Arbeitnehmer Anspruch auf eine Übergangsleistung bei Beendigung haben, muss zunächst geklärt werden, ob der Arbeitsvertrag Der Vertrag, wodurch sich die eine Partei, der Arbeitnehmer, verpflichtet, für bestimmte Zeit im Dienst der anderen Partei, des Arbeitgebers, gegen Entlohnung Arbeit zu verrichten...
» Meer over arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag
überhaupt gekündigt worden ist. Wenn es sich beispielsweise um eine Gesellschafts Übereignung Die Übertragung ist das Übertragen eines Rechts an einen anderen (wenn es das Eigentumsrecht betrifft: in das Eigentum)...
» Meer over Übereignung
übertragung
handelt, wurde der Arbeitsvertrag nicht beendet und in diesem Fall hat der Arbeitnehmer auch keinen Anspruch auf eine Übergangsleistung bei Beendigung. Diese Frage stellte sich bei einem kürzlichen arbeitsrechtlichen Streitfall. Sander Schouten, Anwalt für Arbeitsrecht in den Niederlanden, erläutert die Sache.

 

Schließung eines Supermarkts bedingt Kündigung

Hierbei ging es um Folgendes. Der Arbeitnehmer war beim Supermarkt X angestellt. Der Supermarkt X hat das Gewerbegebäude von Jumbo gemietet. Der Mietvertrag wurde jedoch irgendwann gekündigt. Der Supermarkt X beschloss daraufhin, seine Firmenaktivitäten nicht fortzuführen, und hat beim UWV für das gesamte Personal eine Kündigungs Genehmigung beantragt. In diesem Zusammenhang hat er sich auf den Standpunkt gestellt, dass es sich um eine Gesellschaftsübertragung handelte, wobei der Supermarkt X die übertragende und Jumbo die erhaltende Gesellschaft war. Somit erfolgte die bedingte Kündigung für den Fall, dass der Richter zu dem Urteil gelangen würde, dass es sich nicht um eine Gesellschaftsübertragung handelte.

Arbeitnehmer fordert Übergangsleistung bei Beendigung

In dieser Rechtssache fordert der (vormalige) Arbeitnehmer des Supermarkts X eine Übergangsleistung bei Beendigung. Nach Aussage des Arbeitnehmers handelte es sich nicht um eine Gesellschaftsübertragung, sondern der Arbeitsvertrag mit dem Supermarkt X wurde durch Kündigung beendet. Der Supermarkt X jedoch bleibt bei seinem Standpunkt, dass Jumbo die Gesellschaft de facto übernommen hat, und verweist dabei auf den Artikel 7:662 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Diesem ist zu entnehmen, dass eine Übertragung „die Übertragung im Rahmen eines Vertrags, der Fusion oder Spaltung einer wirtschaftlichen Einheit beinhaltet, die ihre Identität beibehält”.

Handelt es sich um eine Gesellschaftsübertragung?

Der Richter hat nun die Frage zu klären, ob die Identität der wirtschaftlichen Einheit, die die Gesellschaft des Supermarkts X bis zu dessen Schließung gebildet hat, noch existierte, als Jumbo am gleichen Standort einen Jumbo-Supermarkt eröffnete.

Kriterium: Identität erhalten geblieben

Bei der Beurteilung der Frage, ob die Identität der Gesellschaft erhalten geblieben ist, muss allen tatsächlichen Sachverhalten Rechnung getragen werden, die die betreffende Transaktion kennzeichnen. Dies beinhaltet beispielsweise die Art der fraglichen Gesellschaft oder Niederlassung, die eventuelle Übertragung materieller Aktiva, der eventuelle Dienstantritt des Personals bei dem neuen Unternehmen, die Übertragung des Kundenbestands und die Dauer eventueller Unterbrechungen der Tätigkeiten.

Keine materiellen Aktiva übernommen

Der Richter gelangt zu der Auffassung, dass in diesem Fall keine Gesellschaftsübertragung vorliegt. Dabei weist er darauf hin, dass keine materiellen Aktiva an Jumbo übertragen worden sind. Das Gebäude wurde leer an Jumbo übergeben. Jumbo hat daraufhin einen umfassenden Umbau vorgenommen. Darüber hinaus gilt, dass nur wenige der alten Arbeitnehmer des Supermarkts X überhaupt eine Arbeit bei Jumbo aufgenommen haben. Die Mehrheit des Personals in der neuen Niederlassung ist von Jumbo selbst und war vorher auch nicht im Supermarkt X tätig. Somit wollte Jumbo auch nicht das gesamte Personal übernehmen, um „das bekannte Gesicht des Supermarkts X” zu erhalten.

AMS Advocaten bieten Beratung zur Gesellschaftsübertragung

Schließlich unterscheidet sich Jumbo vom Supermarkt X in Bezug auf die Verkaufsformel und die Ausstrahlung. Obwohl beide Gesellschaften Supermärkte betreiben, ist die Argumentation des Supermarkts X, dass „ein Supermarkt nun einmal ein Supermarkt ist”, unbegründet. Der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer wurde somit durch Kündigung beendet und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Übergangsleistung bei Beendigung.

Sander Schouten

Sander Schouten

Sander ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Am Beginn seiner Berufstätigkeit war er für mittelgroße Anwaltskanzleien in Amsterdam tätig. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen bei der Beratung in gesellschaftsrechtlichen, insolvenzrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen. Folgen Sie Sander auf LinkedIn.

Ravel Residence