Wenn Sie als Unternehmer in den Niederlanden mit einer bereits länger zurückliegenden Forderung konfrontiert werden, sollten Sie sich zunächst mit den geltenden Verjährungsfristen in den Niederlanden vertraut machen. Verglichen mit Deutschland sind die Regeln zur
Verjährung
Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer bestimmten Zeit nicht mehr rechtlich durchsetzbar ist. Das niederländische Recht geht von dem Gedanken aus, dass eine Forderung nur während einer bestimmten Zeit rechtlich...
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Verjährung in den Niederlanden etwas flexibler und unterscheiden sich in einigen Punkten vom deutschen Recht.
Im folgenden Blogartikel erläutert unser niederländischer Rechtsanwalt Onno Hennis, wie eine Verjährung nach niederländischem Recht funktioniert, was die geltenden Verjährungsfristen sind und wie Sie diese unterbrechen können.
Die Verjährung einer Forderung bedeutet faktisch, dass die Forderung nach Ablauf einer festgelegten Frist nicht mehr gerichtlich erzwungen werden kann. Grund dafür ist der Schutz der Rechtssicherheit: Wenn eine Schuld viele Jahre lang nicht eingefordert wurde, muss man damit rechnen dürfen, dass dies nicht mehr passieren wird.
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt nach niederländischem Recht 20 Jahre, aber in den meisten Fällen verfällt eine Rechtsforderung bereits nach fünf Jahren.
Um festzustellen, ob eine Forderung in den Niederlanden verjährt ist, ist es entscheidend zu ermitteln, ob und gegebenenfalls wann die Verjährungsfrist eingeleitet wurde. Dies variiert je nach Art der Forderung. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Forderungen aufgeführt.
Das niederländische Recht kennt die im deutschen Recht als „Silvesterverjährung“ bekannte Regelung nicht. Danach beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.
Wenn Ihre Forderung niederländischem Recht unterliegt, kann auf einfache und effektive Weise durch Unterbrechung (stuiting) verhindert werden, dass diese verjährt. Nach niederländischem Recht hat eine erfolgreiche Unterbrechung (stuiting) die gleichen Folgen wie in Deutschland: Nach der Unterbrechung beginnt eine neue Verjährungsfrist. Im Gegensatz zum deutschen Recht kennt das niederländische Recht keine Hemmung der Verjährung.
Dies ist grundsätzlich ein Vorteil für den Gläubiger. So kann der Gläubiger die neue Verjährungsfrist später erneut unterbrechen. Der Anspruch muss jedoch innerhalb der allgemeinen Verjährungsfrist von 20 Jahren geltend gemacht werden.
Dass die Verjährung nach niederländischem Recht nicht gehemmt, sondern unterbrochen wird, ist nicht der einzige Vorteil für den Gläubiger. Im Gegensatz zum deutschen Recht kann der Gläubiger die Unterbrechung auch auf eine einfachere Weise bewirken. Die Verjährung wird nämlich nicht nur durch einen Akt der Rechtsverfolgung und die Anerkennung der Forderung durch den Schuldner unterbrochen, sondern auch durch eine Mitteilung an den
Schuldner
Derjenige, der an jemanden eine Verbindlichkeit erfüllen muss (Schuldner).
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Schuldner.
Um die Verjährungsfrist erfolgreich zu unterbrechen, muss die Mitteilung jedoch eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. So muss sie stets schriftlich erfolgen und der Gläubiger muss sich sein Recht auf Erfüllung eindeutig vorbehalten. In den meisten Fällen genügt es jedoch, wenn der Gläubiger den Schuldner zur Zahlung auffordert oder den
Vertrag
Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Vertrag auf andere Weise erfüllt.
In manchen Fällen kann eine Forderung jedoch nur durch Anstrengung eines Prozesses unterbrochen werden oder es muss kurz nach der schriftlichen Unterbrechung ein Verfahren eingeleitet werden. Es empfiehlt sich in jedem Fall, bei dieser komplizierten Materie einen Anwalt für Vertragsrecht zu konsultieren.
Falls Sie eine ausstehende, noch durchsetzbare Forderung gegen einen niederländischen Schuldner haben, zögern Sie nicht, sich jederzeit für eine unverbindliche Beratung an uns zu wenden. Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen gerne mit Unterstützung zur Seite. Bei Fragen zum niederländischen Recht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.