Das UN-Kaufrecht (auch “CISG”) findet Anwendung auf internationale Kaufverträge über bewegliche Sachen, die nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Die Nichteinhaltung der im Wiener Kaufvertrag festgehaltenen Untersuchungs- und Rügepflicht kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.
Wer als Käufer in den Niederlanden Mängel nicht rechtzeitig rügt, kann sein Recht auf Schadensersatz (schadevergoeding) oder Rückerstattung vollständig verlieren.
Das UN-Kaufrecht, welches auch als Übereinkommen der Vereinten Nationen über
Vertrag
Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
» Meer over vertrag
Verträge über den internationalen Warenkauf bezeichnet wird, findet Anwendung auf internationale Kaufverträge. Das Übereinkommen kommt hauptsächlich bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) zur Anwendung.
Sofern das Kaufrecht nicht vertraglich ausgeschlossen wird, gilt es.
Gemäß Artikel 38 des Wiener Kaufrechts ist der Käufer dazu verpflichtet, die Ware nach Erhalt schnellstmöglich zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Bei einer Abweichung der Ware von der vereinbarten Beschaffenheit (dies wird als Nichtkonformität bezeichnet) ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung des Mangels (bzw. nach Feststellbarkeit des Mangels) zu informieren.
Sollte der Käufer innerhalb einer angemessenen Frist keine Mängelrüge erheben, verwirkt er sein Recht, die Ware als nicht vertragsgemäß zu beanstanden.
Die Regelung über die Rügepflicht in den Niederlanden dient dem Schutz des Verkäufers vor verspäteten und damit schwer bestreitbaren Forderungen. Der Verkäufer muss sich zu einem bestimmten Zeitpunkt vergewissern können, dass die gelieferte Ware in Ordnung ist.
Eine
Berufung
Im Niederländische Zivilverfahrensrecht gibt es den Grundsatz, dass die Prüfung in zwei Instanzen stattfindet: jedermann hat das Recht, eine erneute Behandlung eines Gerichtsstreits durch ein höheres Gericht zu beantragen.
» Meer over berufung
Berufung des (Anwalts des) Verkäufers auf eine verspätete Rüge durch den Käufer ist ausgeschlossen, sofern der Verkäufer bereits vor dem Kauf in Kenntnis des Mangels war oder hätte sein müssen und dies dem Käufer nicht mitgeteilt hat.
Auch in Fällen, in denen der Käufer einen triftigen Grund für seine verspätete Mängelrüge hat, kann er Schadensersatzansprüche geltend machen oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
Es gibt keine allgemeingültige Frist für die Prüfung und Mängelrüge in den Niederlanden. Die Angemessenheit der Frist ist von den Umständen abhängig. Hierzu sind insbesondere die Art der gekauften Waren (bei leicht verderblichen Waren werden kürzere Fristen zugrunde gelegt als bei haltbaren Waren), die
Vereinbarung
Sind Sie neugierig über die Bedeutung die Vereindbarung? AMS Advocaten erklärt es.
» Meer over vereinbarung
Vereinbarungen zwischen den Parteien sowie weitere Faktoren zu berücksichtigen.
In einem aktuellen Fall, in dem das Amsterdamer Gericht über diese Frage zu entscheiden hatte, wurde eine fünfmonatige Frist als nicht angemessen erachtet. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die relativ kurzen Fristen nach dem Wiener Kaufvertrag sowie darauf, dass keine anderen Umstände festgestellt wurden, die eine fünfmonatige Frist rechtfertigen würden.
Die Folgen einer nicht rechtzeitigen Mängelrüge können weitreichend sein. Daher ist es ratsam (und im Falle der Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts sogar verpflichtend), die gekaufte Ware bei Erhalt zu überprüfen.
Falls etwas nicht in Ordnung sein sollte, sollten Sie den Verkäufer so schnell wie möglich informieren. Dies kann am besten per Einschreiben erfolgen.
Da das Wiener Kaufrecht nur Anwendung auf internationale B2B-Verträge findet, ist für alle anderen Kaufverträge, wie beispielsweise beim Verbrauchsgüterkauf in Artikel 7:23 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek (BW)) ein ähnliches Beschwerdeverfahren vorgesehen.
Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung.
Bei Fragen zum niederländischen Prozessrecht und (internationalem) Vertragsrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.