Es war ein spannendes Mandat für unsere Anwälte Onno Hennis und Willem Timmers. Die in den Niederlanden landesweit bekannten Schauspieler und Sketchkomiker Herman Koch und Michiel Romeyn führten mit ihrem Unternehmen der Jiskefet B.V. einen Prozess gegen einen niederländischen Verlag. Dieser wollte ohne die Mitwirkung oder Einwilligung der beiden Prominenten eine Enzyklopädie über ihre TV-Sketchshow “Jiskefet” veröffentlichen.
Foto: ANP
Die Schauspieler Herman Koch und Michiel Romeyn sind zusammen mit Kees Prins die Erfinder und Macher der Sketchshow “Jiskefet”, die zwischen 1990 und 2005 im Fernsehen ausgestrahlt wurde. Mit ihren Sketchen prägten sie den Humor einer Generation und zählen noch heute zu den bekanntesten Sketchkomikern der Niederlande.
Koch und Romeyn halten zusammen das gesamte Anteilskapital von Jiskefet B.V. und sind jeweils unabhängig voneinander befugte Geschäftsführer des Unternehmens.
Das Unternehmen hält im Kontext des niederländischen Rechts für Geistiges
Eigentum
Das Eigentum (juristische Eigentum) ist das umfassendste Recht, das man an einer Sache haben kann. Es ist das Recht, nach eigenem Ermessen über eine Sache (Grundstück, Gegenstand, Geldmenge etc.) zu verfügen...
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Eigentum unter anderem Urheberrechte an den in der Fernsehsendung verwendeten Texten, Fotos, Scripts, Sendungen und Sketchen. Außerdem hat das Unternehmen von Koch und Romeyn die Rechte an der Benelux-Wortmarke Jiskefet, u.a. für die Warenklasse Bücher.
Aufgrund ihrer Bekanntheit in den Niederlanden haben die Sketch-Schauspieler sogenannte Portraitrechte (ndl. Protretrechten). Das heißt, dass Dritte nicht ohne Zustimmung Fotos ihres Portraits verwenden dürfen.
Nachdem die Macher von Jiskefet davon erfahren hatten, dass ein Verlag ohne die Mitwirkung, Unterrichtung oder Einwilligung von Koch und Romeyn im November 2021 eine Enzyklopädie über ihre TV-Kreation veröffentlichen wollte, führten sie im Oktober 2021 einen Prozess im Eilverfahren gegen den Verlag.
Am 01. November 2021 wurde vom Gericht in Haarlem ein Urteil gesprochen, in dem es unter anderem heißt, dass der Verlag einen auffallenden Sticker auf dem Buchcover anbringen muss, dessen Aufschrift deutlich macht, dass die Macher von Jiskefet nicht an diesem Buch beteiligt waren. Auch mussten alle bisher belieferten Buchhändler innerhalb von 24h nach der Urteilsverkündung vom Verlag darüber informiert werden, dass Bücher ohne Sticker nicht in den Handel gebracht werden.
Aufgrund der großen Bekanntheit von Jiskefet und seinen Machern erhielt der Fall ein großes mediales Interesse in den Niederlanden. Mehrere niederländische Tageszeitungen berichteten von der Klage und dem Urteil. Außerdem waren unser Mandant Michiel Romeyn und unser Anwalt Onno Hennis am 3. November zu Gast in der Talkshow Op1, die täglich abends auf dem TV-Sender NPO 1 (dem Pendant zur deutschen ARD) ausgestrahlt wird.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrechts oder zum Recht für Geistiges Eigentum bzw. Urheberrecht zur Verfügung. Ihr deutschsprachiger Ansprechpartner ist unser Anwalt Onno Hennis, onno.hennis@amsadvocaten.nl oder +31 20 308 03 15.